
Iiich habe heute Post vom von mir so unglaublich geliebten Bundesamt für Zivildienst (BfZ) bekommen. Und in diesem Schreiben wird mir mitgeteilt, dass mit dem erfolgreichen Ableisten meines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Gettorf nun alle meine zukünftigen Pflichten, in Friedenszeiten Zivildienst zu leisten, erloschen sind. Yeah!
Nun bin ich also ein freier Mann. Fast. Denn es gibt da eine Passage in diesem Brief, die ich dann doch eher suboptimal finde:
“Nach § 23 Abs. 1 ZDG unterliegen Sie wieder der Zivildienstüberwachung bis zum Ablauf des Jahres, in dem Sie das 32. Lebensjahr vollenden.
Während der Zivildienstüberwachung müssen Sie z. B. [...] eine Genehmigung des Bundesamtes einholen, wenn Sie Deutschland länger als 3 Monate verlassen wollen (§ 23 Abs. 4 ZDG).”
What the f***?! Wenn ich das Wort “Zivildienstüberwachung” schon lese/höre! Das kann ja wohl nicht deren Ernst sein! So viel zumindest zum Thema Freiheit. Längere Auslandsaufenthalte beantragen! Tsss…
Ist das deren Ernst? Hält sich da überhaupt jmd dran bzw wie viele Betroffene wissen denn überhaupt davon? Wird echt Zeit, dass die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst als Pflichtdienste abgeschafft werden!
@Ruben:
Dito! Da verweise ich doch auch sehr gerne auf die Aussage vom GRÜNEN Bundestags-Spitzenkandidaten Jürgen Trittin zum Pflichtwehrdienst:
http://www.youtube.com/watch?v=QNqE6nPHuI4
Wohl in der Schule nicht so recht aufgepaßt bei der Behandlung von GG, Art. 11, Freizügigkeit, wat?
@Astrid:
Mal ganz abgesehen davon, dass das Thema Grundgesetz in dieser Detailtiefe bei uns gar nicht behandelt wurde: Ich mach mir mal die Mühe und zitiere. *räusper*
“Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.”
Soweit so gut. Es geht aber weiter:
“(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.”
An dieser Stelle, und vor meiner Ausführung, möchte ich Jürgen Trittin (GRÜNE) aus dem oben genannten Video zitieren:
“Wir sind umgeben von Freunden.”
Das in Betracht ziehend: Ich finde es vollkommen übertrieben und der Zeit nicht mehr angemessen, mich als anerkannten Kriegsdienstverweigerer mit der Begründung in Deutschland gewissermaßen festzuhalten (mit Ausnahme einer Genehmigung des BfZ), dass es ja sein könnte, dass sich schlagartig die Friedenszeiten zu Kriegszeiten ändern und ich als Zivildienstleistender von jetzt auf gleich die “demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes” verteidigen muss. Das ist doch lächerlich!
Lebten wir in den 60er oder 70er oder 80er Jahren, könnte ich das durchaus nachvollziehen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir den Kalten Krieg, wie du sicher auch weißt. Und aus dieser Zeit, aus diesem alten Ost-West-Konflikt, stammt auch diese Regelung zur “Zivildienstüberwachung”.
Wo leben wir heute? Wir leben in einem Europa, das Stück für Stück weiter zusammenwächst, das, sicher mit Differenzen, aber doch in vielen Punkten kooperativ mit den USA und Russland zusammen lebt, und das das Problem des Kalten Krieges nicht mehr hat. Sicher, wir stehen vor anderen Problemen. Aber diese rechtfertigen nicht diese Regelung.
Ihr scheißt halt auf diesen Staat und wollt ihn nicht verteidigen, nicht mal “zivil”. Schon verstanden!
@Astrid:
Ich scheiße keinesfalls auf diesen Staat. Ich sehe nur, dass sich die Zeiten gewandelt haben. Wir sind nicht mehr in der Situation ständiger potenzieller existenzieller Bedrohung. Sicher gibt es Gefahren, aber die sind nicht zu vergleichen beispielsweise mit der Angst vor einem Atomkrieg.
Ich habe ein Jahr lang ein Freiwilliges Ökologisches Jahr geleistet, und damit 3 Monate länger als der Regelzivildienst. Ich muss mir nicht vorwerfen lassen, dass ich auf dieses Land nichts gäbe. Da sollten für dich Andere die Ansprechpartner sein, für die es als Normalität gilt, gar nichts in Form z. B. eines FSJ oder FÖJ für die Gesellschaft zu tun oder sich auch ganz allgemein überhaupt nicht zu engagieren.
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